Projektdetails
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AdresseSchwarzer Weg 5, 41564 Kaarst
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WohntypEigentumswohnung, Doppelhaushälfte, Maisonettewohnung, Haus
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Preis350.000 € - 780.000 €
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Zimmer2 - 6 Zimmer
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Wohnfläche69 - 176 m2
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Bezugsfertig2025/2026
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Einheiten3
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KategorieGehoben
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Projekt-ID26975
Merkmale
- Balkon
- Bodentiefe Fenster
- Einbruchhemmende Fenster
- Einbruchhemmende Haustür
- Elektrische Rollläden
- Fußbodenheizung
- Garage
- Garten
- Hauswirtschaftsraum
- Luft-Wasser-Wärmepumpe
- PKW-Stellplätze
- Parkettboden
- Sanitärausstattung von Markenherstellern
- Teilw. Gäste-WC
- Teilw. barrierefrei
- Terrasse
Lage
Weitere Infos
Stellplätze: 2 (1 FREIPLATZ, 1 GARAGE)
Projektbeschreibung
DOPPELHAUSHÄLFTE
NEUBAUPROJEKT MIT CHARME
IN KAARST-HOLZBÜTTGEN
Die Immobilie befindet sich im Stadtteil Holzbüttgen in Kaarst, einem beliebten Wohnort im Rhein-Kreis Neuss nahe der Landeshauptstadt. Kaarst zeichnet sich durch viele Grünflächen und einen familienfreundlichen Lebensstil aus – nach dem Motto: Viel Natur hinterm Haus, die Stadt vor der Tür.
Im nahegelegenen Stadtzentrum finden sich alle Einkaufsmöglichkeiten und Dienstleister des täglichen Bedarfs sowie ein Wochenmarkt mit frischen regionalen Produkten. Dazu gibt es ein vielfältiges Gastronomieangebot mit Kneipen, Bistros, Cafés und Restaurants.
Das Bildungsangebot umfasst mehrere Kindergärten, Grundschulen, eine Realschule und ein Gymnasium. Der Kaarster Badesee und viele Sportangebote sorgen für ein breites Freizeitangebot.
Dank des ausgebauten ÖPNV (S-Bahn, Regio-Bahn, Stadtbusse) ist die Düsseldorfer Innenstadt schnell erreichbar. Auch die Autobahnen A52 und A57 bieten eine gute Anbindung, sodass umliegende Städte sowie der Düsseldorfer Flughafen in etwa 20 Minuten erreichbar sind.
VORBEMERKUNG
SCHWARZER WEG 5 · 41564 KAARST
Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um eine oder zwei zweieinhalbgeschossige, moderne Doppelhaushälfte(n) und (ein Zweifamilienhaus).
Die Bauausführung erfolgt nach der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen mit den dazu erlassenen Rechtsverordnungen, den bauaufsichtlich eingeführten technischen Baubestimmungen, den zum Zeitpunkt der Bauantragstellung geltenden Vorschriften und den einschlägigen DIN-Normen.
Der Schallschutz entspricht dem öffentlich-rechtlich verlangten Schallschutz DIN 4109:1998-11 (zum Bauantragszeitpunkt geltende Schallschutznorm) und zusätzlich den Anforderungen an den erhöhten Schallschutz nach Beiblatt 2 zur DIN 4109:1998-11.
Der Wärmeschutz erfüllt die Anforderungen der ENEV 2016 (Energieeinsparverordnung).
Rechtlicher Hinweis: Die Informationen zum Bauvorhaben sind ein redaktioneller Beitrag der neubau kompass AG. Er dient ausschließlich Informationszwecken und stellt kein Angebot im rechtlichen Sinne dar. Die angebotenen Inhalte werden von der neubau kompass AG nach § 2 TMG veröffentlicht und kontrolliert. Informationen zu einer etwaigen Provisionspflicht sind beim Anbieter zu erfragen. Alle Angaben, insbesondere zu Preisen, Wohnflächen, Ausstattung und Bezugsfertigkeit sind ohne Gewähr. Irrtum vorbehalten.